AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Federica Morosini (nachfolgend „Auftragnehmerin“ genannt) und ihrem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt), soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Auftragnehmerin nur verbindlich, wenn sie sie ausdrücklich anerkannt hat.

2. Umfang des Übersetzungsauftrags

Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat die Auftragnehmerin rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber der Auftragnehmerin rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug, sodass die Auftragnehmerin eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.

(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber der Auftragnehmerin bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).

(3) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung dieser Informationen und Unterlagen ergeben, gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin.

(4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Verwertungs-Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von Urheber- oder Persönlichkeitsrechten Dritter stellt er die Auftragnehmerin frei.

4. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln

(1) Die Auftragnehmerin behält das Recht auf Nacherfüllung. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung in der Übersetzung enthaltener Mängel.

(2) Der Anspruch auf Nacherfüllung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels unverzüglich geltend gemacht werden.

(3) Beseitigt die Auftragnehmerin die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt sie die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung der Auftragnehmerin auf deren Kosten die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

5. Haftung

(1) Die Auftragnehmerin haftet nur bei eigener grober fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Die Auftragnehmerin trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei eigener leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten.

(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen die Auftragnehmerin auf Ersatz eines nach Nr. 5 (1) Satz 4 verursachten Schadens wird auf 5.000 EUR begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung einer höheren Schadenshaftungsgrenze möglich.

(3) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 5 (1) und (2) gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(4) Ansprüche des Auftraggebers gegen die Auftragnehmerin wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung. 

6. Berufsgeheimnis

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

7. Mitwirkung Dritter

(1) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.

(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat die Auftragnehmerin dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 6. verpflichten.

8. Vergütung

(1) Die Rechnungen der Auftragnehmerin sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.

(2) Die Auftragnehmerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Umsatzsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Die Auftragnehmerin kann einen angemessenen Vorschuss auf ihre Vergütung verlangen.

(3) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.

9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Auftragnehmerin.

(2) Die Auftragnehmerin behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.

10. Rücktrittsrecht

Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass die Auftragnehmerin die Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass die Auftragnehmerin mit der Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.

11. Anwendbares Recht

(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.

(2) Die Vertragssprache ist Deutsch.

12. Salvatorische Klausel

Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

13. Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.

 

 

Frankfurt am Main, Juli 2012